AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Leistungen von
Nicole Vogler
Nicole Vogler Calligraphy
Industriering
9491 Ruggell
Liechtenstein
nachfolgend «NV Calligraphy».
Sie gelten insbesondere für individuell angefertigte kalligraphische Werke, Karten und Geschenke, Papeterie für Hochzeiten und besondere Anlässe, handgeschriebene Papeterie-Elemente, Kombinationen aus Druck und Handarbeit, Aufträge für Unternehmen und Marken, Live-Kalligraphie sowie weitere individuell vereinbarte kalligraphische und gestalterische Leistungen.
Sie gelten gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden sowie Unternehmen.
Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
ausdrücklich individuell vereinbarte Bedingungen;
individuelles Angebot;
diese AGB;
allgemeine Angaben auf der Website.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail, WhatsApp oder über andere Kommunikationswege sind unverbindlich und reservieren keine Produktions- oder Veranstaltungskapazität.
Nach Klärung des gewünschten Projekts erhält die Kundschaft grundsätzlich ein individuelles Angebot. Dieses ist 10 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern darin keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Angebots über den vorgesehenen Annahmeprozess oder auf einem anderen von NV Calligraphy akzeptierten Weg zustande.
Eine Produktionskapazität oder ein Veranstaltungstermin gilt erst als definitiv reserviert, wenn die bei Auftragserteilung fällige Zahlung gemäss Abschnitt 11 vollständig eingegangen ist.
3. Individueller und künstlerischer Charakter der Leistungen
Die Leistungen von NV Calligraphy sind überwiegend individuell entwickelte gestalterische und kalligraphische Arbeiten und keine standardisierten Serienprodukte.
Umfang, Gestaltung, Materialien, Farben, Formate, Mengen, Ausführung und gegebenenfalls Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Angebot und den individuell getroffenen Vereinbarungen.
Abbildungen bisheriger Arbeiten, Referenzbilder und Inspirationsmaterial dienen der Verständigung über Stil, Qualität, Atmosphäre oder mögliche Gestaltungsrichtungen. Sie begründen keinen Anspruch auf eine identische Reproduktion. Frühere Arbeiten für andere Kundinnen und Kunden werden nicht automatisch kopiert oder reproduziert.
Die Kundschaft kann Wünsche, Inhalte und gestalterische Vorstellungen einbringen. Die konkrete kalligraphische und gestalterische Umsetzung erfolgt auf Grundlage der fachlichen und künstlerischen Beurteilung von NV Calligraphy. Dies betrifft beispielsweise Schriftführung, Komposition, Abstände, Proportionen, Positionierung, Ornamentik, Materialkombination und weitere gestalterische Details.
Elemente, die zwingend in einer bestimmten Weise ausgeführt werden müssen, sind vor Beginn der Gestaltung ausdrücklich zu vereinbaren.
4. Handarbeit, Materialien und natürliche Abweichungen
Kalligraphische Arbeiten werden ganz oder teilweise von Hand gefertigt. Unterschiede und Unregelmässigkeiten sind charakteristische Merkmale dieser Arbeitsweise.
Dazu können beispielsweise gehören:
Unterschiede in Buchstabenformen und Strichführung;
Strichstärke und Tintenauftrag;
Abstände, Ausrichtung und Positionierung;
Farbwirkung und Deckkraft;
Metallic- und Glanzeffekte;
Unterschiede zwischen einzelnen Exemplaren einer handgefertigten Serie;
Papierstruktur, Oberfläche und Farbton;
Wachssiegel und andere handgefertigte Veredelungen;
weitere handwerklich, künstlerisch oder materialtypisch bedingte Abweichungen.
Solche für die jeweilige handwerkliche, künstlerische oder materialbezogene Ausführung typischen Abweichungen gehören zur vereinbarten Art der Leistung und stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gesamtgestaltung und Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt sind.
Farben, Metallic-Effekte, Papierstrukturen und andere Materialien können je nach Beleuchtung und Betrachtungswinkel unterschiedlich wirken. Fotografien und Bildschirmdarstellungen sind deshalb keine verbindliche Farbreferenz.
Licht, insbesondere direkte Sonnen- und UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Wärme, starke Temperaturschwankungen, Abrieb, unsachgemässe Lagerung sowie weitere Umwelteinflüsse können Farben, Tinten, Papier und andere Materialien verändern. Auch bei sachgerechter Aufbewahrung können Materialien im Laufe der Zeit materialtypische Alterungserscheinungen zeigen. Solche durch Materialeigenschaften, Alterung oder äussere Einwirkungen verursachten Veränderungen sind von einem bereits bei Übergabe bestehenden Ausführungsfehler zu unterscheiden.
5. Materialverfügbarkeit und externe Produktion
Bestimmte Papiere, Tinten, Umschläge, Bänder, Veredelungen oder andere Materialien können aufgrund von Lieferbedingungen, Sortimentsänderungen oder Nichtverfügbarkeit kurzfristig nicht erhältlich sein.
Kann ein vorgesehenes Material nicht beschafft werden, wird nach Möglichkeit eine qualitativ und gestalterisch geeignete Alternative vorgeschlagen. Wesentliche Änderungen werden mit der Kundschaft abgestimmt.
Druck- und andere Produktionsleistungen können durch spezialisierte externe Dienstleister ausgeführt werden. Produktions-, papier- und drucktechnisch übliche Farb- oder Materialabweichungen können auftreten.
6. Kundenseitig bereitgestellte Inhalte
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, alle für den Auftrag übermittelten Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen und vor der Übermittlung sorgfältig zu prüfen.
Dies betrifft beispielsweise Namen, Schreibweisen, Adressen, Daten, Uhrzeiten, Texte, Gästelisten, Sitzordnungen, Firmenbezeichnungen, Logos und andere Inhalte.
NV Calligraphy ist nicht für Fehler verantwortlich, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Kundschaft beruhen.
Die Kundschaft gewährleistet zudem, dass sie berechtigt ist, die von ihr bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Marken, Gedichte, Zitate oder sonstigen Inhalte für den vereinbarten Auftrag verwenden zu lassen. Bei erkennbaren oder möglichen Verletzungen von Rechten Dritter kann NV Calligraphy die Verwendung ablehnen.
7. Entwürfe, Korrekturen und Freigaben
Bei reproduzierbaren oder gedruckten Arbeiten ist grundsätzlich eine Korrekturrunde im vereinbarten Gestaltungsumfang enthalten, sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist.
Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelt übermittelten Änderungswünsche innerhalb des bereits vereinbarten Gestaltungskonzepts.
Eine grundlegende Änderung der Gestaltungsrichtung oder die Entwicklung eines neuen Konzepts ist keine Korrekturrunde und kann als zusätzliche Gestaltungsleistung verrechnet werden. Wird ein neues Konzept erstellt, ist darin wiederum eine Korrekturrunde enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Weitere Korrekturen oder nachträgliche Änderungen werden zusätzlich verrechnet.
Bei gedruckten oder reproduzierten Arbeiten erhält die Kundschaft vor der Produktion einen Entwurf zur Freigabe. Sie ist verpflichtet, insbesondere Namen, Texte, Schreibweisen, Daten, Uhrzeiten, Adressen, Mengen und sonstige Inhalte sorgfältig zu kontrollieren.
Mit der Freigabe gilt der vorgelegte Stand als genehmigt. Änderungen nach der Freigabe können zusätzliche Gestaltungs-, Material-, Produktions- und Versandkosten sowie Verzögerungen verursachen.
Fehler, die bereits im freigegebenen Entwurf enthalten waren und bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären, gehen nicht zulasten von NV Calligraphy. Eigene Übertragungs- oder Produktionsfehler von NV Calligraphy bleiben davon unberührt.
Vollständig handgeschriebene Originale entstehen unmittelbar durch die handschriftliche Ausführung. Eine mit einem digital reproduzierbaren Entwurf identische Umsetzung kann bei dieser Arbeitsweise nicht geschuldet werden.
8. Stückzahlen und nachträgliche Änderungen
Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der im Angebot vereinbarten Stückzahl.
Nachträgliche Erhöhungen oder Änderungen können zusätzliche Material-, Arbeits-, Produktions- und Versandkosten sowie eine längere Bearbeitungszeit verursachen.
Zusätzliche handgeschriebene Exemplare sind nicht zwingend zum ursprünglichen rechnerischen Stückpreis erhältlich, da hierfür erneut Einrichtungs-, Material- und Arbeitsaufwand entstehen kann.
Namens-, Gäste- oder Adresslisten müssen bis zum vereinbarten Termin vollständig vorliegen. Spätere Änderungen können nur umgesetzt werden, soweit der Zeitplan dies zulässt.
9. Kundenseitig bereitgestellte Materialien und Gegenstände
Werden Materialien oder zu beschriftende Gegenstände von der Kundschaft bereitgestellt, müssen diese für die vorgesehene Technik geeignet sein.
NV Calligraphy kann vor Beginn Material- oder Beschriftungstests durchführen und ungeeignete Materialien ablehnen.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind bei Serienaufträgen Reserveexemplare im Umfang von 20 % der benötigten Stückzahl, auf ganze Stücke aufgerundet, bereitzustellen.
Test- und Reserveexemplare können durch Material-, Tinten-, Haftungs- oder Beschriftungstests beschädigt, verändert, verbraucht oder unbrauchbar werden. Solche für die fachgerechte Vorbereitung oder Ausführung verbrauchten Exemplare können nicht zurückgegeben werden.
Materialeigenschaften kundenseitig bereitgestellter Gegenstände können das Ergebnis beeinflussen.
10. Preise und Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Öffentlich genannte «ab»-Preise dienen als Orientierung. Der für den jeweiligen Auftrag verbindliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Der vereinbarte Preis umfasst ausschliesslich die dort beschriebenen Leistungen.
Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen können gesondert verrechnet werden. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Exemplare, Gestaltungsvarianten, Korrekturen, Materialien, Formate, Veredelungen, Expressbearbeitung, Druck- und Produktionskosten, Verpackung, Versand, Kurierdienste, Reise- und Übernachtungskosten sowie zusätzliche Nutzungsrechte.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können sowohl zu zusätzlichen Kosten als auch zu einer Anpassung des Zeitplans führen.
11. Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind bei Auftragserteilung fällig:
50 % des vereinbarten Honorars von NV Calligraphy als Anzahlung;
100 % der zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Material-, Produktions-, Versand- und sonstigen Zusatzkosten.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Der verbleibende Restbetrag sowie zwischenzeitlich hinzugekommene vereinbarte Kosten sind vollständig vor Übergabe oder Versand fällig.
Bei Live-Kalligraphie sowie bei Aufträgen für Unternehmen und Marken können im individuellen Angebot abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug kann NV Calligraphy die weitere Leistung bis zum Zahlungseingang aussetzen. Dadurch verursachte Verschiebungen des Zeitplans gehen nicht zulasten von NV Calligraphy.
12. Termine und Mitwirkung der Kundschaft
Vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferzeiten setzen voraus, dass die Kundschaft ihre erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erfüllt.
Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Lieferung von Texten, Listen und Materialien, Entscheidungen, Freigaben und Zahlungen.
Verspätet sich ein Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine angemessen. Eine ursprünglich vorgesehene Produktionskapazität kann in diesem Fall nicht zwingend aufrechterhalten werden.
Termine sind nur dann als verbindliche Fixtermine zu verstehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt. Vereinbarte Veranstaltungstermine bleiben davon unberührt.
13. Versand, Abholung und Lagerung
NV Calligraphy versendet Arbeiten auch international.
Physische Arbeiten werden grundsätzlich angemessen geschützt und versichert versendet. Versandart und Versicherung richten sich nach Wert, Format, Zielland und verfügbaren Versandmöglichkeiten.
Sämtliche Verpackungs-, Versand-, Versicherungs-, Kurier- und sonstigen Transportkosten werden der Kundschaft zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
Bei internationalen Sendungen können Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern oder weitere Gebühren des Empfängerlandes anfallen. Diese Kosten trägt die Kundschaft und sie werden zusätzlich zum vereinbarten Preis geschuldet, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Die Kundschaft ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Lieferadresse verantwortlich.
Bei vereinbarter Abholung ist das Werk nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb von 30 Tagen abzuholen. Ab dem 31. Tag können Lager- und Administrationskosten von CHF 50 je angefangenem weiteren 30-Tage-Zeitraum verrechnet werden.
Sind seit der Mitteilung der Fertigstellung 120 Tage vergangen und wurde das Werk nicht abgeholt, kann NV Calligraphy die Kundschaft nochmals in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, zur Abholung auffordern und eine letzte Nachfrist von 30 Tagen setzen.
Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann NV Calligraphy die weitere Aufbewahrung beenden und das Werk verwerten oder entsorgen. Ein allfälliger Verwertungserlös wird mit offenen Forderungen sowie entstandenen Lager-, Verwertungs- und sonstigen Kosten verrechnet. Ein danach verbleibender Überschuss steht der Kundschaft zu.
Das Eigentum am physischen Werk geht nach vollständiger Bezahlung und Übergabe auf die Kundschaft über.
14. Stornierung individuell beauftragter Arbeiten
Diese Regelung betrifft freiwillige Stornierungen ausserhalb eines bestehenden Rücktrittsrechts.
Wird ein verbindlich erteilter Auftrag durch die Kundschaft storniert, sind zu vergüten:
die bis zur Stornierung bereits erbrachten Arbeits- und Gestaltungsleistungen;
bereits beschaffte oder nicht mehr stornierbare Materialien;
externe Produktions- und sonstige nicht mehr stornierbare Fremdkosten;
zusätzlich eine Stornopauschale von 10 % des vereinbarten eigenen Honorars von NV Calligraphy für reservierte Kapazität und administrativen Aufwand.
Die Summe aus bereits erbrachten eigenen Leistungen und der Stornopauschale überschreitet das vereinbarte eigene Honorar nicht.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den geschuldeten Beträgen verrechnet. Ein verbleibender Überschuss wird zurückerstattet.
Eine Absage oder Verschiebung des Anlasses, für den ein Werk bestellt wurde, hebt den Auftrag nicht automatisch auf.
Für individuell nach Kundenspezifikationen angefertigte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch eines Konsumenten mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Rücktrittsfrist begonnen werden, wird die hierfür erforderliche Erklärung gesondert eingeholt.
15. Besondere Bedingungen für Live-Kalligraphie
Für Live-Kalligraphie ergeben sich insbesondere Datum, Veranstaltungsort, Beginn, Einsatzdauer, Art und Umfang der kalligraphischen Leistung, zu beschriftende Gegenstände, Auf- und Abbau sowie weitere Rahmenbedingungen aus dem individuellen Angebot.
Die tatsächlich mögliche Anzahl an Beschriftungen hängt beispielsweise von Text- und Namenslängen, Material, Trocknungszeit, Interaktion mit Gästen, Veranstaltungsablauf und Unterbrechungen ab. Eine bestimmte Stückzahl wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Auftraggeberschaft stellt die vereinbarten und für die Ausführung erforderlichen Arbeitsbedingungen bereit. Dazu können insbesondere ein geeigneter und stabiler Arbeitsplatz, ausreichender Platz und Beleuchtung, ein Stromanschluss, ein wettergeschützter Bereich, eine für die verwendeten Materialien geeignete Temperatur, rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort sowie erforderliche Zugangs- oder Aufbauinformationen gehören.
Sind die Bedingungen für eine fachgerechte oder sichere Ausführung ungeeignet und können sie nicht zeitnah behoben werden, kann NV Calligraphy die Tätigkeit unterbrechen oder von ihrer Aufnahme absehen.
Verzögert sich der Beginn aus Gründen im Verantwortungsbereich der Auftraggeberschaft oder des Veranstaltungsablaufs, bleibt die vereinbarte Endzeit grundsätzlich bestehen.
Eine Verlängerung ist nur nach Verfügbarkeit möglich und wird mit CHF 250 pro Stunde, abgerechnet in 30-Minuten-Einheiten zu CHF 125, verrechnet.
Reise-, Park-, Übernachtungs- und sonstige Spesen richten sich nach dem individuellen Angebot.
Stornierung von Live-Kalligraphie
Bei einer Stornierung durch die Auftraggeberschaft werden folgende Anteile des vereinbarten eigenen Veranstaltungshonorars von NV Calligraphy fällig:
mehr als 90 Kalendertage vor dem Termin: 10 %
61 bis 90 Kalendertage vorher: 25 %
31 bis 60 Kalendertage vorher: 50 %
15 bis 30 Kalendertage vorher: 75 %
0 bis 14 Kalendertage vorher: 100 %
Bereits erbrachte gesonderte Leistungen sowie nicht rückerstattbare Material-, Reise-, Produktions- oder Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet.
Bei einer gewünschten Terminverschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit an einem neuen Termin besteht nicht. Ist eine Verschiebung nicht möglich, gelten die Stornierungsbedingungen bezogen auf den ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin.
16. Krankheit, höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse
Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, erheblichen Transportproblemen, Liefer- oder Produktionsausfällen externer Dienstleister oder anderen von NV Calligraphy nicht zu vertretenden Umständen wird nach Möglichkeit zunächst eine zumutbare alternative Lösung oder Terminverschiebung gesucht.
Bei Live-Kalligraphie kann NV Calligraphy gegebenenfalls eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Deren Einsatz erfolgt nur mit Zustimmung der Auftraggeberschaft.
Verzögerungen, die durch solche Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen, sofern die Leistung weiterhin erbracht werden kann.
Kann eine Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden bereits bezahlte Beträge für den nicht erbrachten Leistungsanteil zurückerstattet. Bereits erbrachte Leistungen und projektspezifische, nicht rückerstattbare Fremdkosten bleiben entsprechend ihrem tatsächlichen Umfang berücksichtigt.
17. Gewährleistung und Beanstandungen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.
Die Kundschaft wird gebeten, Arbeiten nach Erhalt zeitnah zu kontrollieren und allfällige Beanstandungen möglichst rasch mitzuteilen. Bei Transportschäden oder sichtbaren Mängeln sollten aussagekräftige Fotografien erstellt und die Verpackung bis zur Klärung aufbewahrt werden.
Die in Abschnitt 4 beschriebenen Eigenschaften handwerklich, künstlerisch und materialbezogen ausgeführter Arbeiten sind bei der Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit zu berücksichtigen.
18. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an kalligraphischen und gestalterischen Arbeiten verbleibt bei NV Calligraphy. Der Erwerb eines physischen Originals oder einer anderen Leistung überträgt nicht automatisch das Urheberrecht oder sämtliche denkbaren Nutzungsrechte.
Bei privaten Aufträgen erhält die Kundschaft die für den vereinbarten privaten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Insbesondere darf ein physisches Original bestimmungsgemäss genutzt, verschenkt und im persönlichen Rahmen fotografiert oder gezeigt werden.
Nicht automatisch umfasst sind insbesondere:
kommerzielle Vervielfältigung oder Reproduktion;
Verwendung als Unternehmenslogo oder Markenelement;
Nutzung auf kommerziellen Produkten;
Digitalisierung zur gewerblichen Weiterverwendung;
wesentliche Bearbeitung oder Erstellung abgeleiteter kommerzieller Gestaltungen.
Bei Aufträgen für Unternehmen und Marken ergeben sich Umfang, Medien, Dauer, Gebiet, Exklusivität und Bearbeitungsrechte aus dem individuellen Angebot.
Eine für einen bestimmten Anlass oder Einsatzzweck entwickelte Gestaltung darf ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung nicht für andere kommerzielle Zwecke vervielfältigt, vermietet oder systematisch weiterverwendet werden.
Digitale Dateien werden nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Offene oder editierbare Quelldateien, interne Arbeitsdateien, Entwürfe und Zwischenstände sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
19. Portfolio, Veröffentlichung, Vertraulichkeit und Exklusivität
NV Calligraphy darf eigene Arbeiten fotografisch oder anderweitig dokumentieren und, sofern keine Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte oder ausdrücklich vereinbarten Einschränkungen entgegenstehen, insbesondere für die eigene Website, Galerie, Social Media, Portfolio, Ausstellungen, Presse, Präsentationen sowie vergleichbare Präsentations- und Eigenwerbezwecke verwenden.
Personenbezogene, sensible oder erkennbar vertrauliche Inhalte werden nur veröffentlicht, wenn dies zulässig ist; erforderlichenfalls erfolgt eine Anonymisierung oder es wird eine entsprechende Zustimmung eingeholt.
Informationen, die im Rahmen eines Projekts erkennbar vertraulich übermittelt werden, werden vertraulich behandelt.
Eine vertraglich zugesicherte vollständige Nichtveröffentlichung, Sperrfrist oder besondere Exklusivität muss vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Da damit Portfolio-, Präsentations- oder weitere Nutzungsmöglichkeiten von NV Calligraphy eingeschränkt werden, kann hierfür ein zusätzliches Honorar vereinbart werden.
Umfang und Dauer einer vereinbarten Exklusivität richten sich nach dem individuellen Angebot.
Bei noch nicht veröffentlichten Unternehmensprojekten können insbesondere Embargo- oder Lancierungstermine vereinbart werden.
20. Keine Garantie für subjektive oder wirtschaftliche Wirkung
NV Calligraphy schuldet die vereinbarte künstlerische und handwerkliche Leistung, nicht jedoch eine bestimmte subjektive Reaktion Dritter.
Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, wie Beschenkte, Gäste, Veranstaltungsteilnehmende oder andere Personen emotional auf ein Werk reagieren.
Bei Leistungen für Unternehmen und Marken wird insbesondere kein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher, kommunikativer oder markenbezogener Erfolg garantiert.
21. Kommunikation und Freigaben
Für die Projektabwicklung können E-Mail, WhatsApp oder andere vereinbarte Kommunikationswege genutzt werden.
Freigaben, wesentliche Änderungswünsche und andere für die Ausführung massgebliche Entscheidungen sollen nachvollziehbar in Textform erfolgen.
Die Kundschaft ist verpflichtet, während der Projektlaufzeit aktuelle und funktionierende Kontaktdaten bereitzuhalten.
22. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Eine Vertrags- oder Projektabwicklung in englischer Sprache kann nach vorheriger Vereinbarung und abhängig von der verfügbaren Kapazität angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt liechtensteinisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Liechtenstein, sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.
24. Schlussbestimmungen
Für einen Auftrag gilt diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart wurde. Spätere Änderungen der auf der Website veröffentlichten AGB verändern bereits bestehende Verträge nicht.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
